Maas und Kollegen, München, Anwalt für Erbrecht, Testament

Internationales Erbrecht.

Seit dem 17.08.2015 ist der gewöhnliche Aufenthalt eines Erblassers maßgeblich dafür, nach welchem Recht sich die Rechtsnachfolge bestimmt.

Was heißt das?
Wenn Sie in Deutschland leben, jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben, wird sich Ihre Rechtsnachfolge von Todes wegen nach deutschem Recht richten. Umgekehrt, …