Maas und Kollegen, Anwalt, München, Arbeitsrecht, Kurzarbeit, Kündigung

Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen. Zusammenfassung der Problematik.

Die Einführung von Kurzarbeit erfordert grundsätzlich nach § 96 I Satz 1 Nr. 2 SGB III einen erheblichen vorübergehenden Arbeitsausfall. Demgegenüber liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis, das einer Weiterbeschäftigung entgegensteht und damit eine Kündigung im Sinne von § 1 II Satz 1 KschG rechtfertigt nur dann vor, …