Maas und Kollegen, Anwalt, München, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag

Achtung bei Aufhebungsvertrag ohne Abfindungsabrede.

Im Rahmen eines BAG –Urteils vom 07.02.2019, Az: 6 AZR 75/18 entschied das BAG, dass sich eine Reinigungskraft zwar nicht mittel Widerrufs von einem abgeschlossenen Aufhebungsvertrag lösen könne, die Vereinbarung jedoch wegen des Verstoßes gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam sein könnte.