Maas und Kollegen, Anwalt, München, Corona, Insolvenzantragspflicht

Weitere Aussetzung Insolvenz-Antragspflicht.

Der Bundestag hat die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Teilen über den 31. Januar hinaus bis zum 30.04.2021 verlängert.

Die Verlängerung betrifft jedoch nur Schuldner, die finanzielle Hilfen aus den staatlichen Corona-Hilfsprogrammen beanspruchen können, die Auszahlung jedoch noch nicht erfolgt ist. Dabei müssen die Hilfsmittel bis spätestens zum 28.02. beantragt worden sein.