Maas und Kollegen, Anwalt, München, Arbeitsrecht, Compliance, fristlose Kündigung

Compliance Verstöße: Außerordentliche Kündigung.

Unternehmensinterne Compliance-Vorschriften sind dazu da, dass sie gleichermaßen vom Unternehmen als solches, von den Mitarbeitern des Unternehmens wie auch von dessen Geschäftsführung einzuhalten sind.