Keine Teilkündigung Garage bei einheitlichem Mietvertrag.
Möchten Sie als Wohnraumvermieter lediglich die mitvermietete Garage kündigen, und haben Sie die Garage zusammen mit der Wohnung in einem einzigen Vertrag vermietet, stellt dies eine Teilkündigung dar, die im Wohnraummietrecht nicht vorgesehen und auch nicht zulässig ist.