Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.
Maas und Kollegen. Die Anwälte für Arbeitsrecht.
Der Arbeitgeber kann Ihnen als Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen, wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag in erheblicher Weise verletzen.
Das ist eine Abmahnung:
Der Arbeitgeber weist Sie auf einen Vertragsverstoß hin. Er fordert Sie auf, dass Sie sich künftig vertragsgemäß verhalten und derartige Verstöße unterlassen. Zudem kündigt er an, dass bei erneutem Verstoß mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zu einer Kündigung, gerechnet werden muss.
Haben Sie erneut gegen Ihre Pflichten verstoßen, wird´s eng: Der Arbeitgeber kann dann bis hin zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung reagieren.
Liegt eine Abmahnung vor? Wenn ja, wie wurden Sie abgemahnt? Gehen Sie auf Nummer sicher, vereinbaren Sie einen Termin bei Maas & Kollegen.
Wurden Sie als Arbeitnehmer zu Unrecht abgemahnt? Dann sollten Sie zeitnah entscheiden, ob Sie gegen die Abmahnung außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen. Tipp: Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, da ein gerichtliches Vorgehen bei laufendem Arbeitsverhältnis für beide Seiten zu einer großen Belastung werden kann.
Oft genügt ein Schreiben des Anwalts mit der Aufforderung, die Abmahnung zurückzunehmen. Dabei muss die Abmahnung auch stets aus der Personalakte entfernt werden.
Wie überall im Arbeitsrecht gilt das Prinzip, dass Ihr Arbeitgeber immer das mildeste Mittel einsetzen muss – wenn es um Maßnahmen zum Nachteil für Sie als Arbeitnehmer geht.
Ihr Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob zunächst eine Ermahnung ausreicht, bevor er Ihnen eine Abmahnung ausspricht.
Was ist eine Ermahnung?
Eine Ermahnung ist ein Hinweis, dass Ihr Verhalten gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, ohne dass weitergehende arbeitsrechtliche Konsequenzen, also die Kündigung, angedroht wird.
Ein Mitarbeiter, der seit vielen Jahren im Betrieb tätig ist, und sich noch nie etwas zu Schulden kommen ließ, muss je nach Schwere des Verstoßes ebenfalls nur ermahnt werden.
Wurden Sie ermahnt oder abgemahnt? Klären Sie es bei Ihren Termin mit Maas & Kollegen.
Abmahnungen werden in Ihre Personalakte aufgenommen und spielen eine Rolle bei der Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens.
Bei Beförderungsfragen und im Rahmen eines Zeugnisses werden Abmahnungen zum Nachteil. Sie sind Indiz für eine schlechtere Bewertung. Deshalb ist es umso wichtiger für Sie, ungerechtfertigte Abmahnungen aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Gehen Sie auf Nummer sicher. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.
Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Maas & Kollegen bietet Ihnen bestmögliche juristische Unterstützung.
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