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Neues aus der Rechtsprechung.

Freiheitsstrafe für Corona-Impfpass-Fälscher.
Kaum zu glauben, jedoch wären Sie beim Vorzeigen eines gefälschten Corona-Impfpasses zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises bis zum 24.11.2021 vollkommen straffrei davongekommen. Doch diese Gesetzeslücke wurde mit dem neuen Infektionsschutzgesetz geschlossen, und der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen gilt somit nun als strafbar.

Lästern im Job: WhatsApp-Chat führte zur Kündigung.
Sich bei den Kollegen über die Arbeit auskotzen, das hat doch nun wirklich fast jeder schon einmal getan. Doch was, wenn einem solche privaten Äußerungen in der Arbeit zum Verhängnis werden?

Fristlose Kündigung: Unbefugte Kenntnissnahme und Weitergabe fremder Daten.
Ist eine fristlose Kündigung nach unbefugter Kenntnisnahme privater Nachrichten und der Weitergabe dieser an Dritte gerechtfertigt?

Kündigung wegen Corona-Test-Verweigerung.
Ist es möglich Arbeitnehmer, die sich weigern der betrieblichen Corona-Testpflicht Folge zu leisten, zu kündigen?

Wichtiges Urteil für Arbeitnehmer: Kein Anspruch auf Dank, Bedauern oder gute Wünsche.
Eine Arbeitnehmerin aus München musste erst kürzlich am eigenen Leibe erfahren, dass sie trotz guter Arbeitsleistung nicht die erhoffte Wertschätzung im Arbeitszeugnis erhielt.

Keine Teilkündigung Garage bei einheitlichem Mietvertrag.
Möchten Sie als Wohnraumvermieter lediglich die mitvermietete Garage kündigen, und haben Sie die Garage zusammen mit der Wohnung in einem einzigen Vertrag vermietet, stellt dies eine Teilkündigung dar, die im Wohnraummietrecht nicht vorgesehen und auch nicht zulässig ist.
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Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Maas & Kollegen bietet Ihnen eine bestmögliche juristischen Unterstützung.
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