Anwalt für Unternehmer. Erbrecht, Testament und Nachfolge.

Wir sind Ihre Münchener Anwaltskanzlei für Erbrecht und Testamentsgestaltung.

Wir sind sehr erfahren in der Beratung und Betreuung von Unternehmern, Selbstständigen und Privatpersonen zur Gestaltung und Absicherung Ihres Erbes

  • Beratung zur Gestaltung Ihres Erbes
  • Erstellung von Testamenten
  • Gestaltung von Konzepten zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Betreuung, Begleitung und Hilfestellung beim Erbe
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Erbfall
Maas und Kollegen, München, Anwalt für Unternehmer, Erbrecht, Testament, Nachfolge, Unternehmensnachfolge

IHR ANWALT FÜR ERBRECHT. FÜR UNTERNEHMER, SELBSTSTÄNDIGE UND PRIVATPERSONEN.

Mit uns werden Sie Ihr Erbe sichern und optimal gestalten. Wir sind Ihr Anwalt für die Erstellung und Vorbereitung von Testamenten und Konzepten zur vorweggenommenen Erbfolge. Im Streitfall sind wir der starke Partner an Ihrer Seite.

Wie kann ich mein Unternehmen am besten vererben?

Sie sind Unternehmer. Sie sollten sich frühzeitig um die Regelung Ihres letzten Willens kümmern. Bei der Weitergabe eines Unternehmens sind weitaus mehr Faktoren zu berücksichtigen als nur die gerechte Verteilung Ihres Erbes unter den Familienangehörigen.
Der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Bewahrung der Unternehmenswerte sowie die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und steuerliche Aspekte sind maßgeblich zu berücksichtigen.

Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

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Bleibt mein Unternehmen im Erbfall handlungsfähig?

Wir bereite ich mein Unternehmen auf den Erbfall vor?

Damit ein Unternehmen im Fall des Todes handlungsfähig bleibt, ist es enorm wichtig, die Nachfolge im Unternehmen noch zu Lebzeiten zu regeln. Ihre Nachfolger können so an die künftigen Aufgaben herangeführt und bestens vorbereitet werden. So vermeiden Sie, dass unvorbereitete, oder unternehmerisch unerfahrene Erben das Unternehmen weiterführen. Als Inhaber eines Unternehmens sollten Sie daher Ihre Nachfolge frühzeitig regeln, damit die Fortführung in Ihrem Sinne ist.

Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

Arten der Unternehmensnachfolge.

Generell stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung.

Maas und Kollegen, München, Anwalt für Unternehmer, Erbrecht, Testament, Nachfolge, Unternehmensnachfolge

Haben Sie hierzu Fragen. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas und Kollegen.

Je nach Rechtsform sind Besonderheiten zu beachten!

Einzelunternehmen:
Das Handelsgeschäft eines Einzelkaufmanns ist frei vererblich und kann durch den Erben fortgeführt werden.

GmbH:
Ihre Geschäftsanteile an einer GmbH können vererbt werden. Die Erben treten an die Stelle des Erblassers und nehmen dessen Gesellschaftsrechte und etwaige Verpflichtungen wahr.

OHG:
Die offene Handelsgesellschaft wird im Fall des Todes eines Gesellschafters nicht automatisch aufgelöst. Der Verstorbene scheidet aus der Gesellschaft aus, die verbliebenen Gesellschafter führen die Gesellschaft fort.

AG:
Die Anteile an einer Aktiengesellschaft sind frei vererblich. Die gesetzliche Erbfolge kann hier nicht durch die Satzung der Aktiengesellschaft ausgeschlossen werden.

Maas und Kollegen.
Sicherheit für Unternehmer. Für Erbe und Nachfolgeregelung.

Für Unternehmer muss Erbe und Nachfolge geregelt und aufeinander abgestimmt sein.
Maas & Kollegen bietet Ihnen eine bestmögliche Beratung und Begleitung bei Testament, Erbvertrag und Nachfolge.

Kann ich auf die künftigen Geschicke Einfluß nehmen?

Ja! Im Rahmen eines sogenannten Unternehmenstestaments können Sie unter Berücksichtigung der Gesellschaftsform bestimmte Verfügungen hinsichtlich ihres Unternehmens weit über Ihren Tod hinaus treffen.

Haben Sie hierzu Fragen. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas und Kollegen.

Jahrzehntelange Erfahrung

Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Maas & Kollegen bietet Ihnen eine bestmögliche juristischen Unterstützung.

Maas & Kollegen. Intelligenter Rechtsbeistand für Unternehmer.

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