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Ihr Anwalt für Vertragsrecht
Wir sind Ihre Münchener Anwaltskanzlei für Vertragsrecht.
Wir sind sehr erfahren in der Gestaltung von Verträgen für Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen.
Maas und Kollegen verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Vertragsgestaltung.
IHR ANWALT FÜR VERTRAGSRECHT. FÜR UNTERNEHMER, SELBSTSTÄNDIGE UND PRIVATPERSONEN.
Sowohl im Privaten als auch im Geschäftlichen kommen Sie täglich mit Verträgen in Berührung. Verträge sind die Grundlage eines jeglichen geschäftlichen Handelns. Egal ob Arbeitsverträge, Gesellschafts-, Kauf-, Miet- oder Werkverträge: Jedes Rechtsgebiet erfordert eine Anpassung an spezielle Regeln. Maas & Kollegen verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Vertragsgestaltung.
In Ihren täglichen Geschäften entwickeln sich häufig Routinen mit ihren Stammkunden und Ihren langjährigen Lieferanten. Läuft alles wie bisher, gibt es keine Probleme. Erst, wenn der Lieferant nicht mehr liefert oder der Kunde nicht mehr zahlt, der Geschäftspartner krank wird oder Ihre Mitarbeiter Urlaubsabgeltung beanspruchen, stellt sich heraus, wie wichtig gute und individuell gestaltete Verträge sind.
Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.
WIE BEKOMME ICH EINEN »GUTEN« VERTRAG?
Wir stellen die richtigen Fragen, um Ihre Interessen und Ziele zu ermitteln. Ein »Vertrag aus der Schublade« ist ungeeignet. Jeder Unternehmer, jede Branche, jedes Vertragsgebiet erfordert eine eingehende Prüfung im Interesse Ihres wirtschaftlichen Erfolgs.
WIE KANN ICH MEINE ZIELE AM BESTEN DURCHSETZEN?
Nicht immer sind die Interessenlagen beider Vertragspartner gleichlautend. Sie müssen deshalb Kompromisse eingehen und Verhandlungsgeschick beweisen.
Wichtig ist die praktische Umsetzung und Durchsetzbarkeit der einzelnen Positionen. Maas & Kollegen verfügt über eine langjährige Erfahrung im Aushandeln von Verträgen.
Mit unserem besonderen Verhandlungsgeschick und unserer jahrelangen Verhandlungserfahrung helfen wir Ihnen, die wirklich wichtigen Punkte in Ihren Verträgen so gut wie möglich durchzusetzen.
WIE NIMMT MEIN VERTRAG GESTALT AN?
Sind Ihre Ziele ermittelt und die Eckpunkte des Vertrags ausgehandelt, ist es für Sie entscheidend, das Ausgehandelte so in einem Vertrag zu regeln, dass er auch in der Praxis umsetzbar ist. Oftmals sind Verträge so gestaltet, dass sie zwar juristisch höchst ausgefeilt sind, jegliche praxisnahe Umsetzung jedoch behindern.
Unser Ziel ist es, für Sie einen Vertrag mit hoher Rechtssicherheit zu gestalten, welcher Ihnen jedoch auch die Möglichkeit gibt, die Regelungen auch praxisnah umzusetzen.
Was nützen vertragliche Regelungen, die hohe bürokratische Hürden auferlegen, wenn dadurch Ihre Geschäftsprozesse behindert werden?
Wir helfen Ihnen, Ihre Verträge an Ihre Strukturen und Abläufe anzupassen, um Geschäfte zu ermöglichen und nicht zu verhindern.
WIE SCHAFFE ICH ES, AUS VERTRÄGEN AUSZUSTEIGEN?
Haben Sie Verträge bereits geschlossen und stellen Sie fest, dass dies nicht zu Ihrem Vorteil war, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Situation zu verbessern. Wir prüfen mögliche Ausstiegsszenarien und helfen Ihnen bei der Entwicklung einer optimalen Strategie.
Je nach Vertragssituation kommen unterschiedliche Möglichkeiten wie Kündigung, Anfechtung oder Widerruf in Betracht.
Gerne prüfen wir Ihre vertragliche Situation und helfen Ihnen, mit Ihren Vertragspartnern eine Anpassung an die geänderten Geschäftsgrundlagen zu verhandeln.
BENÖTIGE ICH ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN?
Allgemeine Geschäftsbedingungen helfen Ihnen, in Ihren täglichen Geschäften, Ihre Position gegenüber Ihren Vertragspartnern zu verbessern. Sie unterliegen allerdings strengen Regeln. Verstoßen Sie mit Ihren AGB hiergegen, laufen Sie Gefahr, dass Ihre einzelnen Regelungen Ihrer Geschäftsbedingungen unwirksam sind.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gestalten und zu formulieren.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir beraten Sie gerne.
AUF WAS MUSS ICH BEI DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN ACHTEN?
Die Klauseln müssen klar und verständlich sein. Sie müssen transparent sein und dürfen den Vertragspartner nicht überraschen. Ist eine Klausel unklar und nicht eindeutig formuliert, geht dies zu Ihren Lasten als Verwender der Klausel. Zudem darf die Klausel Ihren Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Zu den Fragen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es eine Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen. Hier kommt es oft auf jedes einzelne Wort an.
Wir helfen Ihnen, die richtigen Formulierungen für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir beraten Sie gerne.
WAS SIND DIE FOLGEN UNWIRKSAMER GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN?
Wenn Sie unwirksame AGB-Klauseln verwenden, berührt dies zwar in der Regel den Vertrag nicht als Ganzes. Ist die Klausel jedoch unwirksam oder zu weit gefasst, kann sie nicht auf eine gerade noch zulässige Vereinbarung reduziert werden. Vielmehr gilt diese Klausel dann nicht. An die Stelle der dann unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.
Vermeiden Sie derartige Überraschungen und wenden Sie sich an Maas & Kollegen.
Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer AGB.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir beraten Sie gerne.
MACHEN SIE IHRE ALLGEMEINEN GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN WIRKSAM.
Damit Ihre AGB wirksam werden und gelten, ist es erforderlich, dass Sie diese auch in Ihren Vertrag einbeziehen. Hierzu bedarf es einer Einigung mit Ihren Vertragspartnern, damit Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil Ihres Vertrages werden. Sie müssen deshalb bei Abschluss des Vertrags auf die Geltung Ihrer AGB hinweisen.
Aber auch bei Verträgen mit Unternehmern müssen Sie sich mit Ihrem Vertragspartner auf die Geltung Ihrer AGB einigen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir beraten Sie gerne.
WAS IST ANDERS BEI EINEM VERBRAUCHER-VERTRAG?
Gegenüber Verbrauchern unterliegen Ihre AGB besonders strenger Prüfung. Zudem ist es bei Verbraucherverträgen in den meisten Fällen erforderlich, dass Sie Ihre Kunden auf ihr Widerrufsrecht hinweisen. Anderenfalls können Verbraucher auch noch nach mehr als einem Jahr (ein Jahr und 2 Wochen) den Vertrag widerrufen.
Dies gilt bei den meisten Verträgen mit Verbrauchern, insbesondere wenn Sie Verträge im sogenannten Fernabsatzgeschäft (per E-Mail, Fax, Telefon, Brief, etc.) oder die Verträge außerhalb Ihrer Geschäftsräume abschließen.
Mit einer qualifizierten Beratung zur Vertragsgestaltung können sie Ihre Geschäfte rechtssicher optimieren.
Maas & Kollegen hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung und Gestaltung Ihrer Verträge sowie bei der Prüfung und Erstellung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jahrzehntelange Erfahrung
Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Maas & Kollegen bietet Ihnen bestmögliche juristische Unterstützung.
Maas & Kollegen. Intelligenter Rechtsbeistand für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer.
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