Grundsätzlich gilt: Leisten Sie als Arbeitnehmer Überstunden müssen sie nur bezahlt werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Das gilt auch dann, wenn der Anlass für die Überstunden dem Arbeitgeber zuzurechnen ist.
Nicht bezahlen muss Ihr Arbeitgeber sogenannte aufgedrängte Überstunden, also Überstunden, die Sie als Arbeitnehmer freiwillig leisten, ohne dass sie dazu vom Arbeitgeber veranlasst wurden.
Der Arbeitgeber kann jedoch Überstunden durch schlüssiges Verhalten oder stillschweigend anordnen. Dabei reicht es aus, dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden geduldet hat. Hat Ihr Arbeitgeber Kenntnis von dem Leisten Ihrer Überstunden und nimmt er diese hin, ohne diese auch zu unterbinden, duldet er diese und veranlasst sie somit.