Arbeitszeugnis Für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer.

Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.

Maas und Kollegen · Rechtsanwälte · Experten für Arbeitsrecht

Maas und Kollegen. ANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT.

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses. Dieses soll wahrheitsgemäß Auskunft über Ihre Leistungen und Verhalten wiedergeben. Aber: Die »Zeugnissprache« ist eine Wissenschaft für sich.

WELCHE BEWERTUNG STEHT MIR ZU?

Grundsätzlich steht Ihnen als Arbeitnehmer eine wahrheitsgemäße und wohlwollende Einschätzung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens während der Arbeitszeit zu. Das Zeugnis muss Ihre persönlichen Daten, die Zeiten der Beschäftigung, eine kurze Beschreibung des Arbeitgebers, Ihre Aufgaben  zum Tätigkeitsfeld, Ihre  fachlichen Fähigkeiten, Ihre Erfolge und Ihre persönliche Entwicklung enthalten. Idealerweise sind auch die Weiterbildungsaktivitäten enthalten.

Zentral ist auch ob Ihre Auffassungsgabe und das Verständnis für Ihre Aufgaben, die entsprechende Sorgfalt und die Güte Ihrer Tätigkeit, in der Gesamtbewertung enthalten sind.

Maas und Kollegen · Rechtsanwälte · Arbeitszeugnis

Hatten Sie als Arbeitnehmer auch Führungsaufgaben? Dann ist auch die Personalführung zu bewerten. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden/Geschäftspartnern.

Unbedingt ist auf die Aufnahme einer Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel zu achten (Bedauern des Ausscheidens, Dank für die geleistete Arbeit und gute Wünsche für die Zukunft).

Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

»STETS BEMÜHT«
WIE VERHINDERE ICH FORMULIERUNGS-FALLEN?

Die üblichen Formulierungen sind bekannt. »Stets bemüht« ist die höfliche Umschreibung eines völligen Versagens des Arbeitnehmers. Inzwischen gibt es subtilere Arten, im Zeugnis versteckte Botschaften einzubringen. Grundsätzlich ist eine »Geheimsprache« in Zeugnissen verboten.

Als Arbeitnehmer sollten Sie darauf achten, dass Ihr Zeugnis vollständig, wahrheitsgemäß und leistungsgerecht erteilt wird. Oft ist das Weglassen einzelner wichtiger Beurteilungskriterien ein Mittel, um ein Zeugnis zu verschlechtern. Auch wenn dies manchmal aus fehlender Sorgfalt des Zeugnisschreibers erfolgt, ist es wichtig, derartige Passagen dann in das Zeugnis mitaufzunehmen. Besondere Hervorhebungen können negativ wirken, z. B. wenn Selbstverständlichkeiten besonders hervorgehoben werden (besondere Pünktlichkeit bei Zugführern oder eine besondere Vertrauenswürdigkeit bei Bankangestellten).

Sie sollten deshalb Ihr Zeugnis von einem Anwalt überprüfen lassen, der derartige Fallen und falsche oder zu schlechte Bewertungen bemerkt und entsprechende Schritte hiergegen einleiten kann.

Legen Sie Wert auf Ihr Arbeitszeugnis? Dann vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

WIE KANN ICH GEGEN EIN SCHLECHTES ZEUGNIS VORGEHEN?

Zunächst kann eine wahrheitsgemäße Bewertung verlangt werden. Dabei ist zunächst der außergerichtliche Weg einzuschlagen, da Sie als Arbeitnehmer (in der Regel) kein gesteigertes Interesse haben, wegen eines Zeugnisses einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.

Sollte gleichwohl eine Weigerung durch den Arbeitgeber erfolgen, müsste ein entsprechendes Zeugnis eingeklagt werden. Dabei kann auch gegen einzelne Formulierungen vorgegangen werden. Hauptproblem bei derartigen Rechtsstreitigkeiten ist die Beweisbarkeit der gewünschten Bewertungen.

JAHRZEHNTELANGE ERFAHRUNG

Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Maas & Kollegen bietet Ihnen bestmögliche juristische Unterstützung.

Maas & Kollegen. Die Anwälte mit viel Erfahrung im Arbeitsrecht.

Hier finden Sie uns

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

error: Content is protected !!