Betriebsrat. Für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer.

Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.

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Maas und Kollegen. ANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Als Betriebsrat haben Sie sowohl besondere Rechte als auch besondere Pflichten. Grundsätzlich sind Sie als Betriebsrat der Ansprechpartner für die Belegschaft, wenn diese ihre Interessen dem Arbeitgeber gegenüber durchsetzen will.

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Welche Rechte und Pflichten habe ich als Betriebsrat?

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind umfassend im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Hier ein kleiner Ausschnitt:

Als Betriebsrat haben Sie echte Mitbestimmungsrechte. Wird beispielsweise ein neuer Mitarbeiter eingestellt oder wird ein Mitarbeiter versetzt oder gekündigt, so ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Als Betriebsrat können sie auch die Betriebsabläufe aktiv mitgestalten – so können Sie insbesondere Urlaubsgrundsätze mitentwickeln oder über die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen mitbestimmen.

Als Betriebsrat haben Sie jedoch auch Pflichten. So sind Sie insbesondere zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet, d.h. Sie dürfen keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse offenbaren, die Ihnen in Ihrer Rolle als Betriebsrat bekannt werden. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, gewisse Aspekte, wie z.B. Gleichstellung, Integration oder Umweltschutz, im Betrieb zu fördern. Schlussendlich sind Sie verpflichtet, Ihre Aufgaben ordnungsgemäß und in gesetzlicher Weise wahrzunehmen.

Sie wollen mehr über die einzelnen Rechte und Pflichten eines Betriebsrats erfahren?

Wie kann ich einen Betriebsrat gründen?

Um den Betriebsrat zu gründen müssen mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer eine Betriebsversammlung abhalten. Die Betriebsversammlung wählt einen Wahlvorstand, der seinerseits den Betriebsrat wählt.

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Gegner oder Partner der Geschäftsleitung?

Welche Möglichkeiten habe ich als Betriebsrat?

Als Betriebsrat vermitteln Sie zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Sie tragen zum einen dazu bei, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

Ihre Aufgabe ist, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermittelnd einzugreifen. Als Betriebsrat entwickeln Sie Grundsätze und Leitlinien im betrieblichen Ablauf mit. Als Instrument steht Ihnen hierzu u.a. der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Verfügung.

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