Blitzerfoto mit Stinkefinger? Das ist teuer!

Maas und Kollegen · Verkehrsrecht · Blitzerfoto mit Stinkefinger? Das ist teuer.

Das kennt doch nun wirklich fast jeder Autofahrer, da hat man es mal eilig oder ist vielleicht sogar unabsichtlich zu schnell unterwegs und genau dann wird man auch noch geblitzt. Sowas kann ganz schön ärgerlich sein, keine Frage. Lässt man sich dann allerdings von seiner Wut leiten und wird auch noch beleidigend, so ist die Gefahr groß, dass man noch viel tiefer in die Tasche greifen muss als eigentlich nötig.
Das musste auch ein 53-jähriger Mann aus Passau erst auf die harte Tour lernen. Er hielt zwei Verkehrspolizisten verärgert seinen Mittelfinger entgegen als er geblitzt wurde. Die Polizisten, die sich im Blitzerfahrzeug befanden, ließen dies nicht auf sich sitzen und stellten daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung.
Das Amtsgericht Passau verurteilte den Mann schließlich zu einer satten Geldstrafe von 5.000,00 € wegen Beleidigung in zwei Fällen. Das mag der ein oder andere sicherlich für einen sehr hohem Betrag halten, doch laut Gericht sei dieses Urteil noch recht milde ausgefallen, denn Beleidigungen seien keine Bagatelldelikte.

Zugunsten des Mannes sprach jedoch, dass er nicht vorbestraft war und er zuvor in einem Entschuldigungsschreiben an die beiden Polizisten sein Bedauern ausgedrückt hatte.

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