Elternzeit und Teilzeit Für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer.

Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.

Maas und Kollegen · Rechtsanwälte · Kündigung und Kündigungsschutz

Maas und Kollegen. ANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT.

Mit der Freude auf Zuwachs in der Familie geht häufig die Veränderung im Berufsleben einher. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, gibt es eine Vielzahl von Vergünstigungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer. Versäumen Sie keine Fristen und Gelegenheiten, wir beraten Sie detailliert.

ICH BEANTRAGE ELTERNZEIT. WORAUF MUSS ICH ACHTEN?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine höchstens dreijährige Freistellung von der Arbeit pro Kind. Als Arbeitnehmer müssen Sie in dieser Zeit nicht arbeiten, und Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Die Elternzeit kann entweder an einem Stück genommen werden oder in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Bei Geburten ab dem 01.07.2015 stehen maximal drei Zeitabschnitte zur Verfügung.

Wird die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes angemeldet, muss bei der Anmeldung festgelegt werden, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit genommen wird. Ein Teil der Elternzeit kann aber auch zwischen dem vollendeten dritten und dem achten Lebensjahr genommen werden. Maximal können in dieser Zeit 24 Monate in Anspruch genommen werden.

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Die Elternzeit muss bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich angemeldet werden. Soll die Elternzeit am Tag der Geburt beginnen, bedeutet dies für die Mutter, dass die Elternzeit erst am Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen) nach der Geburt beginnt.

Für den Vater bzw. das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt gilt: Die Anmeldung muss schriftlich 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen. Beginn und Ende der Elternzeit muss mit einem Datum angegeben werden. Wenn der Tag der Geburt gewünscht ist, soll dies so formuliert werden, wobei dabei der berechnete Geburtstermin anzugeben ist.

Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

WIE GELINGT DER WIEDEREINSTIEG?

Arbeitnehmer haben nach ihrer Elternzeit Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Dabei soll der Wiedereinstieg gut geplant werden. Halten Sie deshalb auch während der Elternzeit Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber sowie zu Ihren Kollegen. Während der Elternzeit ist es auch möglich, bis zu 30 Wochenstunden Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen vorzunehmen.

Zur Organisation des Wiedereinstiegs gehört es auch, eine möglichst passende Kita zu finden. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber wegen des geplanten Wiedereinstiegstermins in Verbindung, damit auch dieser rechtzeitig planen und organisieren kann.

HABE ICH ANSPRUCH AUF TEILZEIT-BESCHÄFTIGUNG WÄHREND DER ELTERNZEIT?

Voraussetzungen:

Auch wenn für Sie die Voraussetzungen vorliegen: Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Sie können sich jederzeit über eine Teilzeittätigkeit bis zu 30 Stunden mit ihm einigen.

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Während der Elternzeit kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen eine Teilzeitbeschäftigung verweigern. Dabei ist das besondere Interesse der Eltern auf einer Verringerung der Arbeitszeit vordringlich. Ihr Arbeitgeber muss begründen, dass zwingende Gründe vorliegen, die gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen. Hier werden hohe Anforderungen an Ihren Arbeitgeber gestellt, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Beispiel: Ihr Arbeitsplatz ist nach einem Jahr Elternzeit ersatzlos gestrichen worden.
Wenn Sie nicht anderweitig eingesetzt werden können, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung ablehnen. Er muss dies jedoch beweisen.

Gerne machen wir uns für Ihre Belange stark. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

WAS MUSS ICH FÜR EINE ARBEITSZEIT-REDUZIERUNG WÄHREND DER ELTERNZEIT TUN?

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihren Wunsch einer Arbeitszeitreduzierung schriftlich mitteilen.

Muss ich eine Frist einhalten?

Was muss in meinem Antrag stehen?
Zwingend müssen folgende Angaben enthalten sein:

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Wie oft kann ich eine Verringerung der Teilzeit verlangen?
Insgesamt können Sie zweimal eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit während der Elternzeit verlangen.

Muss der Arbeitgeber für eine Ablehnung eine Frist einhalten?
Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen ab, gilt Ihr Antrag mit Ihren Wünschen als angenommen. Die Fristen sind wie folgt:

Mein Arbeitgeber lehnt meinen Antrag ab. Was tun?

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TEILZEIT: HABE ICH EINEN ANSPRUCH AUF REDUZIERUNG MEINER ARBEITSZEIT?

Teilzeit wird immer häufiger. Als Arbeitnehmer steht Ihnen unter gewissen Voraussetzungen gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein solcher Anspruch zu.

Die Voraussetzungen:

Bitte beachten Sie:
Als Arbeitnehmer in Teilzeit stehen Ihnen die gleichen Rechte zu wie Vollzeitbeschäftigten.

Welche betrieblichen Gründe können einer Reduzierung meiner Arbeitszeit entgegenstehen?
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag auf Arbeitszeitreduzierung ablehnen, wenn

Beispiel: Geht Ihr Wunsch auf Teilzeit zu Lasten Ihrer Kollegen, die deswegen Überstunden leisten müssen, oder müsste Ihr Arbeitgeber wegen Ihres Teilzeitwunsches eine zusätzliche Vollzeitkraft einstellen, um den Arbeitsausfall auszugleichen, ist dies für Ihren Arbeitgeber unzumutbar.

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Was muss ich tun, um Teilzeit zu erhalten?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihren Wunsch in Textform mitteilen (E-Mail, Fax genügen). Zwingend müssen in Ihrem Antrag folgende Angaben enthalten sein:

Zudem sollten Sie angeben, an welchen Tagen Sie wie viele Stunden arbeiten wollen.

Wie muss mein Arbeitgeber mit meinem Antrag umgehen?
Will Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen, muss diese Ablehnung schriftlich unter Angabe der Ablehnungsgründe erfolgen. Im Rahmen eines möglichen späteren Gerichtsverfahren kann sich IhrArbeitgeber dann nur auf die Gründe berufen, die in der Ablehnung auch aufgeführt sind.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen seine Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit innerhalb eines Monats schriftlich bekanntzugeben (Mail oder Fax genügen nicht).

Für weitere Fragen stehen wir hier gerne zur Verfügung.

WAS IST BRÜCKENTEILZEIT?

Dies ist der Begriff für eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, die Sie gemäß § 9a TzBfG als Arbeitnehmer eines mittleren und großen Unternehmens seit dem 01.01.2019 nutzen können.

Sie können dabei Ihre Arbeitszeit für einen vereinbarten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren verringern. Anschließend können Sie dann wieder zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

Dieser Anspruch gilt in der Regel nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Arbeitnehmern. Bei Betrieben bis zu 200 Mitarbeitern gilt eine Übergangsregelung.

Haben Sie hierzu Fragen? Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

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