Entschädigungen für Fluggäste bei Flug-Vorverlegung.

Maas und Kollegen · Flug vorverlegt · Anspruch Entschädigung

Dass Sie als Passagier einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug deutliche Verspätungen aufweist, dürfte wohl den meisten bekannt sein. Doch welche Ansprüche können Sie geltend machen, wenn Ihr Flug vorverlegt wird?

Ein Familienvater wurde im Sommer 2018 gleich doppelt vom Unglück getroffen. Zunächst hatte sein Hinflug eine Verspätung von mehr als drei Stunden, aber als wäre das noch nicht genug, wurde der Rückflug auch noch um mehr als eine Stunde vorverlegt. Das ließ der Mann nicht auf sich sitzen und ging gerichtlich dagegen vor. Zu Recht, wie sich mit Urteil vom 11.04.2022 (AZ: 22 S 352/19) des Landgerichts Düsseldorf herausstellte.
Laut diesem gilt ein Flug, der um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, als annulliert. Daher wurden dem Mann ganze 3.200,00 € als Entschädigung zugesprochen.

Allerdings ist dies nur der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig über die Verschiebung des Fluges informiert. Eine Flug-Annullierung muss mindestens zwei Wochen vorher bekanntgegeben werden. Ausnahmen hierzu gelten nur, wenn eine Alternativverbindung zu einer ähnlichen Zeit verfügbar ist.

Mussten auch Sie Ihre Urlaubspläne über Bord werfen, oder kamen womöglich zu spät zu einem Meeting, weil Sie Ihren Flug aufgrund von Problemen der Airline nicht wie geplant in Anspruch nehmen konnten? Dann helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche durchzusetzen, um entspannt in den nächsten Urlaub fliegen zu können.

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