Freiheitsstrafe für Corona-Impfpass-Fälscher.

Freiheitsstrafe Impfpass Fälschung · Maas und Kollegen Rechtsanwälte München

Kaum zu glauben, jedoch wären Sie beim Vorzeigen eines gefälschten Corona-Impfpasses zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises bis zum 24.11.2021 vollkommen straffrei davongekommen. Doch diese Gesetzeslücke wurde mit dem neuen Infektionsschutzgesetz geschlossen, und der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen gilt somit nun als strafbar.

Das bekam auch ein Familienvater aus Rheinland-Pfalz letztendlich zu spüren, als er als erster Deutscher zu einer 3-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, nachdem Apotheker auf seinen gefälschten Impfpass aufmerksam geworden sind. Der Mann war bereits vorbestraft gewesen (Urt. v. 25.01.2022, AZ: 2 Cs 4106 Js 15848/21).

Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, wenn ich mit einem gefälschten Impfausweis erwischt werde?

Haben Sie Gesundheitszeugnisse im Sinne des § 277 StGB gefälscht, so kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Ihr Impfpass wird sodann beschlagnahmt und Sie müssen mit einer Strafanzeige sowie einem Ermittlungsverfahren gegen Sie rechnen.
Haben Sie sich jedoch mit einer Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB strafbar gemacht, so müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Die Strafhöhe kann sogar noch höher ausfallen, sollten Sie gewerbsmäßig mit gefälschten Impfpässen gehandelt haben.

So einfach es auch erscheinen mag, den Eintrag im kleinen gelben Heftchen zu fälschen oder gar fälschen zu lassen, ratsam ist dies insbesondere jetzt nun wirklich nicht.

Sollten Ihre Mitarbeiter oder gar Sie selbst dennoch mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen bestmöglich aus der Patsche!

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