Homeoffice und Kurzarbeit. Für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer.

Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.

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Die Themen Homeoffice und Kurzarbeit haben durch die Corona-Pandemie erheblich an Bedeutung gewonnen. Das Arbeiten von zu Hause aus birgt eine Vielzahl von Herausforderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kurzarbeit kann Arbeitsplätze sichern, führt aber zu finanziellen Einbußen.

CORONA UND KURZARBEIT

Zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Kontaktbeschränkungen hat die Bundesregierung neue Regelungen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld beschlossen.

Mit dem Instrument der Kurzarbeit sollen Betriebe die Möglichkeit erhalten, eine vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls zu kompensieren.

Die ursprünglich bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld sollen bis Ende 2021 verlängert werden.

Gerne stehen wir Ihnen hier mit unserem Rat zur Seite.

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Hier sollten Sie genau die Situation überprüfen, in der sich Ihr Betrieb befindet.

VOR- UND NACHTEILE DER KURZARBEIT

Kurzarbeit ist nur ein Mittel, vorübergehende Arbeitsausfälle und Krisen zu überbrücken. Bei längerfristigen Arbeitsausfällen kann es trotz Einführung der Kurzarbeit zu einer Entlassung der Arbeitnehmer kommen. Dennoch gehören Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld zu den effektivsten Mitteln, um vorübergehende Krisen zu überbrücken.

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Gerne stehen wir Ihnen hier mit unserem Rat zur Seite.

HABE ICH ANSPRUCH AUF HOMEOFFICE?

Nach derzeitiger Rechtslage besteht kein gesetzlicher Anspruch für Sie als Arbeitnehmer auf Ausübung einer Tätigkeit im Homeoffice, wenn nichts Anderweitiges geregelt ist.

Gemäß § 106 Gewerbeordnung hat Ihr Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, den Arbeitsort der Mitarbeiter zu bestimmen. Nur dann, wenn Ihre Arbeit an einem Heimarbeitsplatz im Arbeitsvertrag geregelt ist oder eine Betriebsvereinbarung schriftlich fixiert wurde, haben Sie als Arbeitnehmer darauf Anspruch.
Ansprüche können sich auch aus allgemeinen Grundsätzen, wie die betriebliche Übung oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber das Recht hat, aus betrieblichen Gründen die Heimarbeit zu verweigern.

Andererseits hat Ihr Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch, Sie als Mitarbeiter zum Homeoffice zu zwingen, solange keine Regelung im Arbeitsvertrag noch im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vorliegt, die etwas anderes bestimmt. Ihr Arbeitgeber ist auf Ihre Zustimmung als Arbeitnehmer angewiesen.

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Auch im Homeoffice gilt, dass sämtliche Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen einzuhalten sind. Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, das richtige Arbeitsgerät, die richtige Arbeitsumgebung, etc. spielen eine ebenso große Rolle wie die Notwendigkeit, sensible Daten zu schützen.

Maas & Kollegen gibt Ihnen hier umfassend Rat und Betreuung bei der Frage der richtigen Umsetzung Ihrer Heimarbeit.

HOMEOFFICE – ARBEIT RUND UM DIE UHR?

Ohne Blick auf die Arbeitszeiterfassung und ohne unmittelbaren Kontakt zu Ihren Arbeitskollegen besteht die Gefahr in der häuslichen Umgebung rund um die Uhr zu arbeiten. Nun weiß der Chef, wie er Sie auch am Feierabend erreichen kann.

Es ist daher zu beachten, dass auch im HomeOffice gemäß dem Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitshöchstdauer 8 Stunden beträgt und nur in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden gearbeitet werden darf. Zudem bedarf es einer Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen dem Ende und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit. Es ist deshalb wichtig, im Homeoffice ebenfalls Strukturen einzuführen und sich zeitlich und räumlich zu organisieren.

Gerne helfen wir Ihnen, Ihren Arbeitgeber über die Fortgeltung der Arbeitsschutzgesetze auch im Homeoffice aufmerksam zu machen.

JAHRZEHNTELANGE ERFAHRUNG

Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Maas & Kollegen bietet Ihnen bestmögliche juristische Unterstützung.

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