Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz während Firmenlauf.

Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz während Firmenlauf

So ein Firmenlauf mag für viele sportbegeisterte Arbeitnehmer(innen) eine spaßige Angelegenheit sein. Doch der Spaß hört ganz schnell auf, wenn man sich bei solch einer Veranstaltung verletzt, und als wäre das noch nicht genug, sogar vor Gericht landet.

Genau dies passierte einer zum damaligen Zeitpunkt 45-jährigen Arbeitnehmerin. Diese nahm im Mai 2019 gemeinsam mit ihren Kollegen und Kolleginnen als Inlineskaterin am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teil. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung des Berliner Sportvereins, die sowohl Unternehmen als auch Privatleuten die Möglichkeit gab als Teams am Wettkampf teilzunehmen. Die Arbeitnehmerin kam nach dem Startschuß unglücklicherweise auf dem nassen Untergrund der Skaterstrecke ins Rutschen und brach sich schließlich ihr rechtes Handgelenk. Ihre Unfallversicherung weigerte sich daraufhin den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen und für den entstandenen Schaden aufzukommen, da es sich laut dieser um keine Betriebsveranstaltung handelte. Die verärgerte Läuferin erhob hiergegen Klage.

Wie entschied hier das Gericht? 

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 21.03.2023 (AZ: L 3 U 66/21), dass die Arbeitnehmerin hier zu Recht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Begründung sei hierfür, dass ein Firmenlauf weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung darstelle. Zum einen mangele es hierfür an einer gewissen Regelmäßigkeit der sportlichen Betätigung und zum anderen nahmen nur sehr wenige und nicht alle Mitarbeiter(innen) an dem Lauf teil. Auch der Umstand, dass die Firma die Startgebühr übernommen habe und T-Shirts mit dem Firmenlogo zur Verfügung gestellt habe, ändere nichts an der gerichtlichen Entscheidung.

Bestehen auch bei Ihnen Unklarheiten bezüglich Ihres Versicherungsschutzes auf der Arbeit? Dann stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.

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