Lästern im Job: WhatsApp-Chat führte zur Kündigung.

Lästern im Job · Whatsapp-Chat Kündigung · Maas und Kollegen, Arbeitsrecht

Sich bei den Kollegen über die Arbeit auskotzen, das hat doch nun wirklich fast jeder schon einmal getan. Doch was, wenn einem solche privaten Äußerungen in der Arbeit zum Verhängnis werden?

Der technische Leiter eines gemeinnützigen Vereins für Flüchtlingshilfe trieb es zu weit. Er äußerte sich sehr herablassend und verachtend über Geflüchtete und andere Vereinsmitglieder im privaten WhatsApp-Chat unter Kollegen. Als dies ans Licht kam, wurde der Mitarbeiter daraufhin von dem Verein gekündigt. Sie sind der Meinung, das sei ein legitimer Grund und das gute Recht des Vereins? Dann haben Sie falsch gedacht!

Das LAG erklärte die Kündigung mit Urteil vom 19.07.2021 (AZ: 21 Sa 1291/20) nämlich für unwirksam. Ausschlagend für die gerichtliche Entscheidung war, dass der private Chat dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unterliegt. Dies bedeutet, dass die Aussagen des Mannes zwar vor Gericht verwertbar seien, allerdings im Vertrauen kommuniziert wurden und eine Weitergabe dieser an Dritte nicht vorgesehen war. Die Äußerungen rechtfertigen daher keine Kündigung.

Jedoch hat das Gericht auf Wunsch des Vereins das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters aufgelöst gegen die Zahlung einer Abfindung. Denn der Mitarbeiter war zwar keinen besonderen Loyalitätspflichten unterworfen, da er nicht als persönlicher Betreuer der Geflüchteten fungierte, jedoch könne der Verein nicht mehr „glaubwürdig gegenüber geflüchteten Menschen auftreten“, würde der Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden. Außerdem beeinträchtige die Weiterbeschäftigung den Verein bei der Gewinnung von neuem Personal.

Haben auch Sie mitbekommen, dass sich Mitarbeiter Ihres Unternehmens verächtlich gegenüber Kollegen oder gar Sie selbst geäußert haben, und Sie wissen nun nicht, wie Sie dies am besten handhaben sollen?

Oder wurden Sie als Mitarbeiter vielleicht versehentlich dabei erwischt, wie Sie sich gerade über die Arbeit beschwert haben? Keine Sorge, wir beraten Sie gerne über geeignete Sanktionen oder helfen Ihnen aus der Patsche.

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