Minusstunden – Wird mein Lohn gekürzt?

Maas und Kollegen · Anwalt · Minusstunden

Überstunden kennt jeder. Hierzu gibt es klare Regeln. Was passiert aber, wenn Sie weniger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten?

Minusstunden entstehen meistens dann, wenn ihr Arbeitgeber von Ihnen eine flexible Arbeitsleistung abruft und flexible Arbeitszeiten vorliegen. Für Minusstunden gilt: Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber keine Arbeitszeitkonten, können auch keine Minusstunden entstehen. Damit verbunden ist auch ein entsprechendes Zeiterfassungssystem, das genau das Kommen und Gehen der Arbeitnehmer erfasst, sodass auch zuverlässig die tatsächliche Arbeitszeit bestimmt werden kann. Gibt es weder eine Zeiterfassung noch Arbeitszeitkonten, gibt es auch keine Minusstunden.

Mit Minusstunden können Sie auch nur dann belastet werden, wenn Sie für diese auch verantwortlich sind. Zum Beispiel, weil Sie lieber später in die Arbeit kommen, dafür aber auch früher gehen, wenn Sie private Angelegenheiten in Ihrer Arbeitszeit erledigen, etc.

Anders ist es jedoch wenn Sie von Ihrem Chef nach Hause geschickt werden, weil keine Arbeit mehr da ist. Ordnet ihr Arbeitgeber die Unterstunden an, darf er Ihr Arbeitszeitkonto damit nicht belasten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn derartige konjunkturelle Schwankungen in der Arbeitszeit über Ihren Arbeitsvertrag erfasst sind und ein Ausgleich Ihres Arbeitszeitkontos vorgesehen ist. Nur dann, wenn auch tatsächlich eine entsprechende Regelung entweder im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag, der für Sie gilt, vorliegt, müssen diese Stunden dann innerhalb eines gewissen Zeitraums durch Mehrarbeit ausgeglichen werden.

Kann mein Arbeitgeber meine Minusstunden mit Urlaub verrechnen?

Nein, das kann er nicht. Während Minusstunden nicht erbrachte Arbeitszeit aus der Vergangenheit betreffen, wird der Urlaub für künftige Arbeitszeit in Anspruch genommen. Rückwirkend kann Urlaub weder genommen noch angeordnet werden.

Kann man mein Gehalt wegen Minderstunden kürzen?

Grundsätzlich kann das Ihr Arbeitgeber. Voraussetzung ist jedoch, dass es arbeitsvertragliche Regeln gibt. Verursachen Sie mehr Minusstunden als vertraglich anfallen dürfen, die Sie zudem im vereinbarten Zeitraum nicht ausgleichen oder arbeiten Sie weniger als vertraglich vorgesehen und wird dies auch zeitlich erfasst, kann der Arbeitgeber Ihr Gehalt und die nicht geleistete Arbeitszeit kürzen.

Mein Arbeitsvertrag endet – was passiert mit meinen Minusstunden?

Meist entsteht ein Problem mit den Minusstunden, wenn diese noch bei der Beendigung des Arbeitsvertrages bestehen. Oftmals werden dann die Minusstunden vom letzten Gehalt abgezogen oder mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch verrechnet. Auch hier gilt das zuvor gesagte: Zu prüfen ist, ob überhaupt eine Zeiterfassung mit einem Arbeitszeitkonto besteht.

Gibt es eine vertragliche Regelung hierzu?
Sind die Minusstunden von Ihnen verursacht wurden?

Liegen diese Voraussetzungen vor, darf Ihr Chef Ihr letztes Gehalt oder Ihren Urlaubsabgeltungsanspruch kürzen.

Gerne prüfen wir Ihre Arbeitsrechtliche Situation sowie die Voraussetzungen, ob Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt zu Recht gekürzt hat.

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