Störung der Nachtruhe durch Kochgerüche rechtfertigt Mietminderung.

Störung der Nachtruhe durch Kochgerüche rechtfertigt Mietminderung.

Kennen Sie das auch, wenn Sie kurz vor dem Schlafengehen plötzlich Hunger bekommen und sich deshalb ausnahmsweise noch spät abends oder gar nachts etwas zu Essen zubereiten? Dann sind Sie sicher nicht der/die Einzige. Doch was, wenn Ihre Nachbarn sich dies zur Gewohnheit machen und durch den penetranten Kochgeruch Ihre Nachtruhe stören? Rechtfertigt dies eine Mietminderung? 

Die Mieter einer Altbau-Wohnung in Berlin beschwerten sich schon seit Februar 2019 über eine massive Geruchsbelästigung durch die Mieter in der Wohnung unter ihnen. Grund hierfür war, dass insbesondere in der Nacht penetrante Kochgerüche in die Wohnung eindrangen aus der unter ihrem Schlafzimmer befindliche Küche des Nachbars. Hierdurch fühlten sich die Mieter so gestört, dass sie schließlich Klage erhoben.

Welche Auffassung vertritt hier das Gericht? 

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied mit Urteil vom 13.10.2022 (Aktenzeichen 122 C 156/21), dass hier eine Mietminderung in Höhe von 10 % gerechtfertigt sei. Kochgerüche der Nachbarn stellen an sich noch lange keinen Mietmangel dar. Wenn es sich allerdings wie hier um eine erhebliche und durchgängige Belastung des Geruchsempfindens handele, insbesondere während der Ruhezeiten, bestehe eine Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache, was somit die Mietminderung sowie eine Mangelbeseitigung gerechtfertigte.

Sind auch Sie der Meinung, dass Sie als Mieter zu einer Mietminderung aufgrund eines Mangels in Ihrer Mietwohnung berechtigt seien? Oder fordern Ihre Mieter bei Ihnen als Vermieter eine Mietminderung, die Sie für nicht gerechtfertigt empfinden? Dann klären wir Sie jederzeit gerne über Ihre möglichen Rechte in Ihrer individuellen Situation auf und helfen dabei die bestmöglichste Lösung für Sie zu finden.

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