Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.
Maas und Kollegen. ANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT.
Gibt es dazu Fragen? Dann Termin vereinbaren bei Maas & Kollegen.
Ihr Chef bestimmt, wann Sie Urlaub nehmen können, wobei er die Wünsche aller Mitarbeiter zu berücksichtigen hat.
Bei Fragen einen Termin bei Maas & Kollegen vereinbaren.
Hat Ihr Chef Ihrem Urlaubswunsch zugestimmt, sind Sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung für den zugestimmten Zeitraum freigestellt. Einseitig kann also der gewährte Urlaub nicht widerrufen werden.
Haben Sie hierzu Fragen? Dann Termin bei Maas & Kollegen vereinbaren.
Grundsätzlich ist der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Wenn das bei Ihnen aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, können Sie den Resturlaub spätestens bis Ende März des Folgejahres in Anspruch nehmen. Laut § 7 BurlG verfällt Ihr Urlaub, wenn Sie ihn dann nicht genommen haben.
Haben Sie hierzu Fragen? Dann Termin bei Maas & Kollegen vereinbaren.
Durch einen Wechsel Ihrer Arbeitsstelle verlieren Sie nicht Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Maßgeblich ist, wann der Wechsel stattfindet.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni, haben Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden Monat, den Sie bei ihm beschäftigt waren. Endet er danach, haben Sie gegenüber Ihrem alten Arbeitgeber Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, bevor Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub vollständig nehmen konnten (z.B. wegen Erkrankung), wandelt sich Ihr Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen somit Ihren nicht genommenen Urlaub aus.
Haben Sie dazu Fragen?
Sie können also Ihren Urlaub, soweit er noch nicht genommen oder abgegolten wurde, zu Ihrer neuen Arbeitsstelle mitnehmen.
Bei Fragen: Termin bei Maas & Kollegen vereinbaren.
Da Sie im Falle einer Dauererkrankung jede Menge Urlaub ansammeln würden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) anknüpfend an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2012 geurteilt, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen kann, wenn Sie aufgrund Krankheit nicht in der Lage sind, Ihren Urlaub in dieser Zeit zu nehmen.
Beispiel:
Seit Januar 2019 sind Sie durchgehend krank. Sie konnten deshalb Ihren gesetzlichen Urlaub weder für 2019 noch für 2020 nehmen. Ihr Urlaubsanspruch für 2019 verfällt, wenn Sie Ihren Urlaub nicht bis spätestens 31.03.2021 nehmen können.
Wir beraten Sie gerne in der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge.
In der Rechtsprechung noch ungeklärt ist die Frage, ob die 15-Monats-Frist auch dann gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Sie in dem Urlaubsjahr, in dem Sie noch gesund waren, nicht aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen. Diese Frage liegt beim EuGH zur Entscheidung. Wir werden hiervon berichten.
Weitere Einzelheiten finden Sie auch unter Corona und Kurzarbeit.
Bei Fragen: Termin bei Maas & Kollegen vereinbaren.
Mit unserer umfangreichen juristischen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Maas & Kollegen bietet Ihnen bestmögliche juristische Unterstützung.