Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Maas und Kollegen, Anwalt, München, Patientenverfügung

Seit einem Jahr täglich in den Nachrichten: Zahlen. Um genau zu sein die Zahlen der täglich neu infizierten sowie – seit geraumer Zeit – nunmehr auch die Zahlen der mit / am SARS COV19-Virus verstorbenen. Auch wenn das COVID19-Virus einzelne Gruppen besonders hart trifft, ist niemand vor einer COVID-Erkrankung sicher. Verlauf und Ausgang der Krankheit können dabei variieren.

Eine gewisse Absicherung der eigenen Interessen ist auch in diesen ungewissen Zeiten möglich. Möglich wird dies durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und / oder einer Patientenverfügung.

Im nachfolgenden Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Beitrag soll lediglich zu Orientierungszwecken dienen – eine Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und suchen mit Ihnen anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse die passende Lösung. Machen Sie hierfür gerne einen Termin mit uns aus.

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht und welche Auswirkungen hat diese?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine von Ihnen benannte Person, mit der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten, falls Sie selbst Ihre Interessen nicht mehr wahrnehmen können. Im Fall einer Geschäftsunfähigkeit oder im Fall einer längerfristigen Bewusstlosigkeit können Vorsorgevollmachten beispielsweise sehr sinnvoll sein.

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht darf die von Ihnen benannte Person Ihre Interessen in Ihrem Namen wahrnehmen; so kann er beispielsweise Verträge für Sie kündigen, gegebenenfalls erforderliche Anträge für Sie stellen o.Ä.

Der Gesetzgeber gewährt im Rahmen der Vorsorgevollmacht einen großen gestalterischen Spielraum: So können Sie selbst festlegen, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen, ebenso können Sie festlegen ab welchem Zeitpunkt der Bevollmächtigte handeln darf. Gerade aus diesem Grund ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Hier sind zunächst Ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen herauszuarbeiten. Anhand dieser Kriterien ist sodann eine an Ihre Bedürfnisse angepasste Gestaltung zu wählen.

2. Was ist eine Patientenvollmacht und welche Auswirkungen hat diese?
Mit einer Patientenverfügung können Sie bereits vorab bestimmen, ob Sie in noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen einwilligen oder Sie diese untersagen. Im Fall der Fälle überprüft sodann ein Betreuer (gegebenenfalls von Ihnen eingesetzt, siehe hierzu Vorsorgevollmacht), ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen – dabei ist Ihre Bestimmung jedoch maßgeblich. Anders als bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, ob Sie gewisse Eingriffe zulassen oder ablehnen.

Damit geben Sie selbst einen Leitfaden vor, den die Ärzte befolgen sollen, sollten Sie nicht bei Bewusstsein sein, um entsprechende Anweisungen zu verfügen. Damit können Sie als Patient ihren Willen vorab äußern für den späteren Fall, in dem Sie möglicherweise nicht in der Lage sein werden, dies zu tun. Dies dient einerseits Ihrem grundrechtlich gewährtem Recht auf Selbstbestimmung, andererseits dient dies der Entlastung von Familienangehörigen.

Der Anwendungsbereich einer Patientenverfügung ist somit enger als derjenige einer Vorsorgevollmacht. Eine Patientenverfügung ist lediglich im Bereich medizinischer Untersuchungen bzw. Behandlungen anzuwenden.

Sollten Sie weitere Fragen betreffend einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung haben, so stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!

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