Wenn Stalking teuer wird: Horror-Nachbar trägt Umzugskosten.

Wenn Stalking teuer wird: Horror-Nachbar trägt Umzugskosten · Maas und Kollegen Rechtsanwälte München

Fast jeder kennt sie, die nervigen Nachbarn von nebenan, die sich bei jeder Kleinigkeit beschweren und einem immer wieder das Leben schwer machen. Doch was, wenn der Nachbar zu weit geht?
Genau dies tat der 63-Jährige Mann im vorliegenden Falle zweifellos. Es begann mit Beobachtungen aus seinem Fenster, daraufhin folgten derbe Beleidigungen und letztendlich sogar konkrete Morddrohungen gegenüber einer Familie aus der Nachbarschaft. Doch als wäre das noch nicht genug, fand alles seinen Höhepunkt, als der Mann eines Tages mit einem Beil bewaffnet auf den Familienvater losging. Als er diesen nicht erwischen konnte, schlug der 63-jährige auf die beiden Fahrzeuge des Paares ein und verursachte dabei einen erheblichen Sachschaden. Der Familie blieb letztendlich nichts anderes übrig als zunächst in eine Mietwohnung zu flüchten und anschließend ein neues Eigenheim zu beziehen.

Doch wer trägt nun die Kosten für diesen notgedrungenen Umzug?
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier mit Urteil vom 5.11.2021 (AZ: 10 U 6/20), dass der Mann die Kosten des Umzugs sowie die Nebenkosten für den Erwerb des neuen Eigenheims des Paares über 44.000,00 € zu tragen hat, da er sich mit Nachstellung (§ 238 I Nr. 4 StGB) sowie Bedrohung (§ 241 StGB) strafbar gemacht hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Der durch den Nachbarn resultierende Mindererlös bei Veräußerung des verlassenen Grundstückes umfasst dieser Schadensersatzanspruch allerdings nicht, da diese Kosten laut Gericht nur Vermögensfolgeschäden seien und nicht zur Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsgefühls erforderlich sind.

Macht auch Ihnen Ihr(e) Nachbar(in) das Leben zur Hölle? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden und gemeinsam eine friedliche Lösung zu finden.

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