Wichtiges Urteil für Arbeitnehmer: Kein Anspruch auf Dank, Bedauern oder gute Wünsche.

Arbeitszeugnis · Dankesformel · Bedauernsformel

Haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Dank, Bedauern oder gute Wünsche im Arbeitszeugnis?

Eine Arbeitnehmerin aus München musste erst kürzlich am eigenen Leibe erfahren, dass sie trotz guter Arbeitsleistung nicht die erhoffte Wertschätzung im Arbeitszeugnis erhielt.
Obwohl ihr Verhalten und die Arbeitsleistung von ihrer Arbeitgeberin für »gut« befunden wurden, weigerte sich diese vehement ihren Dank im Arbeitszeugnis zum Ausdruck zu bringen. Doch nicht nur das, auch vom Bedauern über das Ausscheiden im Betrieb oder guten Wünsche für die Zukunft war im Dokument keine Spur. Die Bitte der Angestellten, diese allgemein übliche Dankes- und Bedauernsformel im Arbeitszeugnis aufzunehmen, lehnte die Arbeitgeberin rigoros ab. Doch dies ließ die verärgerte Mitarbeiterin nicht auf sich sitzen und verklagte ihre Arbeitgeberin, das Zeugnis derart zu ergänzen, dass ihr Ausscheiden im Betrieb „sehr“ bedauert werde und ihr „beruflich wie privat alles Gute und viel Erfolg“ gewünscht werde.

Doch wie entschied hier das Landesarbeitsgericht?
Die Bemühungen der ehemaligen Mitarbeiterin waren vergebens, denn das LAG München entschied am 15.07.2021 (AZ 3 Sa 188/21), dass sie weder ein Anrecht auf die Bescheinigung des Bedauerns über ihr Ausscheiden im Betrieb noch auf die gewünschte Steigerung »wir bedauern sehr« habe, da im Zeugnis nur von guter und nicht von sehr guter Leistung ihrerseits die Rede war. Auch stünden ihr private Zukunftswünsche nicht zu. Begründung war hier, dass das Arbeitszeugnis vorranging dem Zweck diene, als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Arbeitgeber zu fungieren und private Zukunftswünsche so fehl am Platz seien. Außerdem sei eine Schlußformel ohnehin kein essentieller Bestandteil eines Zeugnisses, sodass auch kein Rechtsanspruch auf diese bestehe.

Immer wieder kommt es bei der Formulierung des Arbeitszeugnisses zu erheblichen Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Um fehlerhafte oder nachtteilige Formulierungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen daher, das Dokument von einem(r) Rechtsanwalt(in) genauestens überprüfen zu lassen.

Stehen auch Sie kurz vor der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und brauchen fachmännischen Rat? Dann melden Sie sich bei uns, wir werfen gerne einen prüfenden Blick auf Ihr Arbeitszeugnis und beraten Sie hierzu bestmöglich.

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