Arbeitsvertrags-gestaltung Für Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer.

Die erfahrenen Anwälte der Anwaltskanzlei Maas & Kollegen haben bereits Dutzende von Geschäftsführern, Angestellten und Mitarbeitern im Arbeitsrecht unterstützt.

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Maas und Kollegen. Die Anwälte für Arbeitsrecht.

Gut gestaltete Arbeitsverträge sind für Sie von immenser Bedeutung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden damit Ärger, hohe Kosten und Rechtsstreitigkeiten.

Das Arbeitsrecht ist sehr durch die Rechtsprechung geprägt, deshalb müssen Arbeitsverträge stets auf Aktualität geprüft werden. Lassen Sie sich deshalb bei der Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen von uns beraten!

WELCHE THEMEN MÜSSEN IM ARBEITSVERTRAG GEREGELT SEIN?

Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet normalerweise alle Rechte und Pflichten, die mit einem Arbeitsverhältnis einhergehen. Dazu zählen auch der Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit und die Rahmenbedingungen bei einer Kündigung.

Der minimale Inhalt Ihres Arbeitsvertrages, ist vorgeschrieben. Dazu gehören:
• Namen und Anschriften aller Vertragsparteien
• Datum des ersten Arbeitstages
• Dauer des Arbeitsverhältnisses
• Vereinbarte Arbeitszeit
• Urlaubsanspruch
• Kündigungsfristen
• Beschreibung der Tätigkeit

Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag eindeutig und klar formuliert ist. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

KANN DER ARBEITSVERTRAG EINSEITIG GEÄNDERT WERDEN?

Für Sie als Arbeitnehmer: Verträge können grundsätzlich nicht zu Ihren Lasten einseitig geändert werden. Verbesserungen zu Ihren Gunsten sind möglich (z. B. Zahlung eines höheren Gehalts, mehr Urlaubstage, etc).

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Es gibt jedoch Bereiche, bei denen der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen kann, z. B. eine Änderung des Arbeitsortes oder der Arbeitszeiten. Auch die Zuweisung bestimmter Tätigkeiten kann im Wege eines Direktionsrechts des Arbeitgebers erfolgen, ohne dass hierzu die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich ist.

Entscheidend ist, was in diesen Fällen vertraglich vereinbart wurde. Wurde beispielsweise eine Öffnungsklausel hinsichtlich des Einsatzes an einem anderen Arbeitsort im Vertrag aufgenommen? Zu einer genauen Überprüfung, ob eine Änderung der Vertragsbedingungen noch vom Direktionsrecht erfasst ist oder schon eine Vertragsänderung darstellt, bedarf einer genauen Überprüfung durch den Anwalt.

WIE MUSS ICH VERFALLSKLAUSELN FORMULIEREN, DAMIT DIESE WIRKSAM SIND?

Verfallsklauseln bewirken, dass nicht Jahre nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltend gemacht werden können. Sie sorgen für eine schnelle, zeitnahe und klare Abwicklung eines laufenden und beendeten Arbeitsverhältnisses.

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Als Arbeitgeber können Sie durch die Vereinbarung wirksamer Verfallsklauseln sicherstellen, dass im Streitfalle durch den Arbeitnehmer nicht mehrere Jahre zurückliegende Forderungen aus dem Hut gezaubert werden (z. B. Geltendmachung von Überstunden).

Im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Verfallsklauseln sind viele Fallstricke zu beachten. Teilweise gelten vorrangig tarifliche Regelungen. Bei Vorhandensein eines Betriebsrats müssen Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng, da immer wieder neue Urteile erfolgen, die die Wirksamkeitsanforderungen an Verfallsklauseln immer mehr konkretisieren bzw. erhöhen.

Gehen Sie auf Nummer sicher. Vereinbaren Sie Ihren Termin bei Maas & Kollegen.

Generell liegt ein guter Arbeitsvertrag stets im Interesse beider Parteien. Meine langjährige Praxis zeigt dabei deutlich, dass bei Vorliegen eines gut ausformulierten Arbeitsvertrags auch im Konfliktfall wesentlich schneller einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.

Joachim Maas, Rechtsanwalt

ERFAHRUNG SEIT 1997

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