Der Verbraucherschutz soll noch mehr verstärkt werden.

Maas und Kollegen · Anwalt · Verbraucherschutz

Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (VGKRL) scheint ausgedient zu haben; sie wird nunmehr durch die Warenkaufrichtlinie ersetzt. Damit soll der digitale Binnenmarkt verbessert werden und es soll der Verbraucherschutz (erneut) verstärkt werden. Derzeit befindet sich die Umsetzung im nationalen Recht im Entwurf. Wir möchten Ihnen dennoch die vorläufigen Neuerungen kurz vorstellen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen:

Bei den obigen Änderungsvorschlägen handelt es sich derzeit lediglich um Entwürfe. Die oben genannte Warenkaufrichtlinie muss bis Mitte dieses Jahres umgesetzt sein und soll ab dem 01.01.2022 Anwendung finden. Ob dieser Vorschlag so bestehen bleibt bzw. wie die endgültige Umsetzung aussehen wird, bleibt abzuwarten.

In jedem Fall sind Verkäufer im B2C-Bereich angehalten im Hinblick auf diese Änderungen ihre AGB überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen.

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