Fahrlässige Tötung aufgrund von Handynutzung beim Fahren.

Maas und Kollegen · Verkehrsrecht · fahrlässige Tötung · Hndy am Steuer · Handynutzung beim Fahren · Anwalt München

Hand aufs Herz: Haben Sie nicht auch schon einmal schnell eine Nachricht während des Autofahrens gelesen oder beantwortet? Das hat doch nun wirklich fast jeder schon einmal ohne sich groß darüber Gedanken zu machen, stimmt‘s? Doch was, wenn der Preis für diese Nachricht ein Menschenleben ist?

Ein Autofahrer kollidierte im April 2019 mit einer überhöhten Geschwindigkeit von mind. 82 km/h mit einer fahrradfahrenden Mutter und ihren zwei kleinen Kindern, als er in einer langgezogenen Rechtskurve eine Whats-App Nachricht beantwortete. Dabei kam tragischerweise die Mutter ums Leben und die beiden Töchter (3 und 6 Jahre alt) wurden schwer verletzt.

Das AG Paderborn verurteilte den Fahrer zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Nach der eingelegten Berufung des Angeklagten verkürzte das OLG Hamm mit Urteil vom 08.03.2022 (AZ: III-4 RVs 13/22) die Haftstrafe auf 21 Monate, da der Angeklagte bereits sehr früh Reue zeigte und seine Tat gestanden hatte. Außerdem zahlte er unmittelbar unter Aufnahme eines Kredits 10.000,00 € Schmerzensgeld und war weder verkehrsrechtlich noch strafrechtlich vorbelastet.

Sollten auch Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, bei dem Menschen zu Schaden gekommen sind, empfehlen wir Ihnen dringend einen Experten im Bereich des Verkehrsrechts aufzusuchen. Für alle sonstigen Abwicklungen von Verkehrsunfällen sind wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls jederzeit gerne behilflich.

Facebook
LinkedIn
XING
error: Content is protected !!