Sexuelle Belästigung im Dienst: Fristlose Entlassung eines Beamten.

Maas und Kollegen · sexuelle Belästigung · Arbeitsrecht · Sexuelle Belästigung im Dienst: Fristlose Entlassung eines Beamten. · verbal belästigen, handgreiflich werden, berühren wider Willen, Küssen wider Willen

Vielleicht kennen Sie es, der (die) ein oder andere Kollege (Kollegin) kann einem schon einmal zu nahe auf die Pelle rücken oder durch unangebrachte Äußerungen für unangenehme Situationen auf der Arbeit sorgen. Doch geht der-/diejenige zu weit, sollten Sie dies nicht so einfach auf sich sitzenlassen, denn wer andere sexuell belästigt, muss mit harten Konsequenzen rechnen!

So auch ein Beamter auf Probe eines Zollamts in Nordrhein-Westfalen. Er hatte seine Kollegin mehrfach verbal und sogar handgreiflich sexuell belästigt. Er erzählte ungefragt von seinen sexuellen Vorlieben und forderte die Beamtin auf, dies ebenfalls zu tun. Doch nicht nur das, er küsste seine Kollegin mehrfach und berührte diese gegen ihren Willen an ihrer Oberweite als auch am Gesäß. Mit der darauffolgenden sofortigen Entlassung aus dem Dienstverhältnis hatte der Beamte wohl nicht gerechnet, und so erhob er Klage gegen die Entlassung und beantragte Eilrechtsschutz. Jedoch vergebens, denn das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 04.03.2022 (AZ: 1 B 174/22) und wies den gewünschten vorläufigen Rechtsschutz zurück mit der Begründung, dass der Beamte sich wegen sexueller Belästigung gemäß § 184i I StGB strafbar gemacht hatte. Dies stelle einen Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflichten nach § 61 I 3 BBG dar, laut denen ein(e) Beamter (Beamtin) sich sowohl im als auch außerhalb des Dienstes an der Achtung und dem Vertrauen auszurichten hat, die der Beamtenstatus erfordert. Eine sofortige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe sei daher absolut gerechtfertigt.

Kommt es auch bei Ihnen immer wieder zu unangenehmen Situationen auf der Arbeit, in denen Ihre Kollegen, Vorgesetzte oder andere Dritte definitiv Ihre Grenzen überschreiten? Dann scheuen Sie sich nicht sich Hilfe bei uns zu holen. Wir klären Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf, mit solchen Situationen bestmöglich umzugehen, damit Sie sich in Ihrer Arbeitsstelle wieder wohlfühlen können.

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