Urlaub während Mutterschutz und Elternzeit.

Maas und Kollegen · Anwalt · Urlaub Elternzeit, Mutterschutz, Urlaubsanspruch

Während des Mutterschutzes (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) behalten Sie als werdende Mutter Ihren Urlaubsanspruch. Können Sie diesen aufgrund des Jahreswechsels während Ihres Mutterschutzes nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, verfällt der Urlaub nicht. Gemäß § 24 S. 2 MuSchG können Sie vielmehr den Urlaub ins Folgejahr übertragen.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich nach meinem Mutterschutz gleich in Elternzeit gehe?
Auch dann verlieren Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht sondern können diesen nach Ablauf der Elternzeit in Anspruch nehmen.

Beispiel:
Sie befinden sich vom 15.11.2019 bis 25.03.2020 in Mutterschutz bzw. innerhalb eines Beschäftigungsverbots gemäß Mutterschutzgesetz. Im Jahr 2019 stand Ihnen noch ein Resturlaub von 14 Tagen zu.

Ab dem 26.03.2020 nehmen Sie Elternzeit bis einschließlich 30.04.2021.

Ihre Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2019 wie auch aus dem Jahr 2020 können Sie somit in das Jahr 2021 übertragen.

Urlaub während der Elternzeit.
Grundsätzlich steht Ihnen auch während der Elternzeit ein Urlaubsanspruch zu. Gemäß § 17 I BEEG kann Ihr Arbeitgeber jedoch während Ihrer Elternzeit den Urlaub um 1/12 für jeden vollen Monat Ihrer Elternzeit kürzen. Dies muss der Arbeitgeber jedoch aktiv vornehmen, anderenfalls steht Ihnen der Urlaub noch zu. Automatisch erfolgt keine Kürzung Ihres Urlaubsanspruchs Für unseren Fall bedeutet dies:

Ihr Arbeitgeber kann den Urlaub 2020 somit für die Monate April 2020 bis einschließlich Dezember 2020, und somit um neun Monate (= ¾ des Jahresurlaubs) kürzen.

Für das Jahr 2021 kann Ihr Arbeitgeber den Urlaub somit für vier Monate (= 1/3) kürzen.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema!

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