Verbraucher richtig mahnen.

Maas und Kollegen · Anwalt · Verbraucher richtig mahnen

Nicht selten kommt es vor, dass Verbraucher Rechnungen nicht bezahlen. Dabei stehen Ihnen als Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten zu, die Forderung weiter zu verfolgen. Meistens sind diese Möglichkeiten jedoch kostenpflichtig. Um diese zusätzlich entstandenen Kosten vom Verbraucher ersetzen zu lassen, ist Folgendes unabdingbar: die Mahnung.

Warum mahnen?

Regelmäßig wird mit dem Verbraucher, insbesondere im Rahmen von Massengeschäften wie Internetkäufen oder Ähnliches keine Vereinbarung darüber getroffen, wann die Rechnung fällig sein soll. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass lediglich der Hinweis auf der Rechnung, dass der Betrag innerhalb von – beispielsweise – 7 Tagen zu zahlen ist, noch keine Fälligkeitsvereinbarung darstellt. Hierbei handelt es sich lediglich um ein Zahlungsziel. Auch wenn Ihr Kunde, der Verbraucher – ohne eine entsprechende Vereinbarung – den Betrag sofort zu leisten hat, befindet er sich noch nicht unbedingt automatisch in Verzug.

Um Ihren Kunden in Verzug zu setzen, müssen Sie ihn mahnen.

Wie mahnen?

Die Mahnung sollte die Rechnung (mit Datum und Rechnungsnummer sowie den zu zahlenden Betrag) enthalten. Ferner sollte die Mahnung eine Frist vorsehen, bis wann der Rechnungsbetrag zu zahlen ist.

Und wofür das Ganze?

Können Sie nicht nachweisen, dass sie Ihren Kunden gemahnt haben oder enthält die Mahnung den oben genannten Hinweis nicht, ist Ihr Kunde möglicherweise nicht wirksam in Verzug gesetzt worden. Dies hat zur Folge, dass die Ihnen entstehenden Kosten eines etwaiges nach der Mahnung eingeschaltetes Inkassounternehmen nicht vom Kunden zu ersetzen sind. Gleiches gilt bei den Kosten die im Zusammenhang mit nach der Mahnung beauftragten Anwälten entstehen. Diese Kosten (Inkasso / Rechtsanwalt) sind nur dann ersatzfähig, wenn der Kunde wirksam in Verzug gesetzt worden ist. Ist er das nicht, so ist erst das Schreiben des Inkassounternehmens / Rechtsanwalts verzugsbegründend; in einem solchen Fall sind die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten gerade nicht während des Verzugs entstanden, sodass diese nicht vom Kunden zu ersetzen sind. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Der Schuldner leistet auf eine Mahnung nicht? Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre Forderung durchzusetzen. Kommen Sie einfach auf uns zu.

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