Wie berechnet sich mein Urlaubs-Abgeltungsanspruch?

Maas und Kollegen · Anwalt · Urlaubsabgeltungsanspruch

Häufig entsteht am Ende eines Arbeitsvertrages die Situation, dass ein Urlaub wegen Krankheit oder bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsvertrages nicht vollständig genommen werden kann. Für diesen Fall steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Urlaubsabgeltungsanspruch zu. Der nicht genommene Urlaub ist dann von Ihrem Arbeitgeber in Geld zu vergüten.

Zur Frage, wann ein Urlaubsabgeltungsanspruch besteht: Informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage! https://maas-kollegen.de/urlaub/

Oftmals stellt sich die Frage, wie sich der Urlaubsanspruch genau berechnet.

Hier ist der Wert eines Urlaubstags auf das tägliche Arbeitsentgelt herunter zu rechnen. Da Monate unterschiedlich lang mit unterschiedlich langen Arbeitstagen sind, hat die Rechtsprechung folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:

Maßstab ist Ihr Bruttomonatsgehalt. Dieser wird mit folgender Formel auf ein durchschnittliches Wochengehalt heruntergerechnet:

Zur Ermittlung des Wertes Ihres Urlaubstags ist das Wochengehalt dann auf die Anzahl der von Ihnen zu leistenden Arbeitstage herunterzurechnen. Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000,00 € und einer 5-Tageswoche ergibt dies folgende Berechnung:

Bei der 5-Tageswoche ergibt dies folgenden Wert für einen Urlaubstag:

Bei einer veränderten Anzahl von Wochenarbeitstagen ist dann auch eine entsprechende Berechnung vorzunehmen.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Urlaubsabgeltung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

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