Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AU-Bescheinigung.

Maas und Kollegen · Arbeitsrecht · Krankmeldung · zweifelhafte AU-Bescheinigung · Entgeltfortzahlung

Müssen Sie als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, wenn erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Mitarbeiters/Ihrer Mitarbeiterin bestehen?

Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass der ein oder andere Arbeitnehmer gerne mal flunkert, um ein paar arbeitsfreie Tage oder gar Wochen zu erschleichen, insbesondere dann, wenn eine Kündigung vorliegt.
So auch im vorliegenden Fall, bei dem eine kaufmännische Angestellte im Februar 2019 ihre Kündigung bei ihrer Chefin einreichte. Gleichzeitig reichte sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose „Bauchschmerzen“ für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist ein. Klingt das für Sie nicht auch etwas verdächtig? Das dachte sich zumindest Ihre Arbeitgeberin und stellte somit die Gehaltszahlung ein. Daraufhin verklagte sie die Angestellte auf die Nachzahlung des Gehalts, mit der Begründung, die Bauchschmerzen hätten psychosomatische Ursachen und seien aufgrund von Mobbing in der Arbeitsstelle ausgelöst worden.

Wie entschied das Gericht?
Das Urteil des BAG vom 08.09.2021 (AZ: 5 AZR 149/21) lässt Arbeitgeber aufatmen. Denn das Gericht wies die Klage zurück, mit der Begründung, dass eine tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht vermutet werden kann, da die AU-Bescheinigung exakt die verbleibende Arbeitsdauer abdecke und somit starke Zweifel aufkommen lässt.

Dieser Beweis wurde hier durch die Klägerin nicht erbracht.

Haben auch Sie als Arbeitgeber(in) erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Krankmeldung Ihres Angestellten/Ihrer Angestellten? Oder kommt es bei Ihnen im Betrieb immer wieder zu ähnlichen Problemen aufgrund von Kündigungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne, um der Sache auf den Grund zu gehen.

Aber auch, wenn Sie selbst Arbeitnehmer(in) sind und sich Komplikationen bezüglich Ihrer Krankschreibung oder Kündigung ergeben haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

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