Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AU-Bescheinigung.
Müssen Sie als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, wenn erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Mitarbeiters/Ihrer Mitarbeiterin bestehen?
Müssen Sie als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten, wenn erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Mitarbeiters/Ihrer Mitarbeiterin bestehen?
Dass Sie als Passagier einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihr Flug deutliche Verspätungen aufweist, dürfte wohl den meisten bekannt sein. Doch welche Ansprüche können Sie geltend machen, wenn Ihr Flug vorverlegt wird?