Maas und Kollegen · Kurzarbeit Null

Kurzarbeit »Null«. Urlaub »Null«?

„Wussten Sie schon?

Befinden Sie sich in „Kurzarbeit Null“, d. h. besteht keine Arbeitspflicht, kann sich laut EuGH auch Ihr Urlaubsanspruch auf null reduzieren.