Kurzarbeit »Null«. Urlaub »Null«?
„Wussten Sie schon?
Befinden Sie sich in „Kurzarbeit Null“, d. h. besteht keine Arbeitspflicht, kann sich laut EuGH auch Ihr Urlaubsanspruch auf null reduzieren.
„Wussten Sie schon?
Befinden Sie sich in „Kurzarbeit Null“, d. h. besteht keine Arbeitspflicht, kann sich laut EuGH auch Ihr Urlaubsanspruch auf null reduzieren.