Maas und Kollegen · Anwalt · Verbraucherschutz · Fahrrad . 130% Regel

130% Regel. Auch bei Reparatur von Zweirädern anwendbar.

Mit der Entscheidung des OLG München, Endurteil vom 16.11.2018 (AZ 10 U 1885/18) hat das Gericht die sogenannte 130 %-Regel auch für ein Rennrad angewandt. Das Gericht war der Ansicht, dass es keinen Grund gäbe, die in Bezug auf Kfz entwickelte Regel, nicht auf Fahrräder anzuwenden, da diese die gleiche technische Entwicklung durchgemacht hätten wie Kfz.