Unwirksamkeit Vorsorgevollmacht.

Maas und Kollegen · Vorsorgevollmacht · Anwalt · München

In einem BGH Beschluss vom 19.07.2020, Az: XII ZB 106/20 wurde festgestellt, dass es bei einer wirksamen Bevollmächtigung bleibt, wenn die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann. Im Einzelnen wurde dabei durch den BGH ferner klargestellt, dass der Begriff der Geschäftsunfähigkeit kein medizinischer Befund ist, sondern ein Rechtsbegriff, dessen Voraussetzung das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat.

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