Unwirksamkeit Vorsorgevollmacht.
In einem BGH Beschluss vom 19.07.2020, Az: XII ZB 106/20 wurde festgestellt, dass es bei einer wirksamen Bevollmächtigung bleibt, wenn die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann.
In einem BGH Beschluss vom 19.07.2020, Az: XII ZB 106/20 wurde festgestellt, dass es bei einer wirksamen Bevollmächtigung bleibt, wenn die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann.
Möglicherweise sind Sie Arbeitnehmer, ohne es zu wissen.
Laut BAG können auch Crowdworker Arbeitnehmer sein.
Im Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Crowdworker durchaus als Arbeitnehmer eingestuft werden können.
Eigentlich sind Verträge einzuhalten. Eigentlich muss man nicht bezahlen, wenn man die entsprechende Leistung nicht bekommt. Eigentlich.
Die Rechtsprechung sieht das im Hinblick auf die andauernde Corona-Pandemie jedoch zunehmend anders.