Maas und Kollegen · BGB 313 Corona Pandemie · Anwalt · München

313 BGB und Corona Pandemie.

Eigentlich sind Verträge einzuhalten. Eigentlich muss man nicht bezahlen, wenn man die entsprechende Leistung nicht bekommt. Eigentlich.

Die Rechtsprechung sieht das im Hinblick auf die andauernde Corona-Pandemie jedoch zunehmend anders.